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AGBs

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von ES IST MÖGLICH, Inhaberin Frau Kathrin Laborda, Feldstraße 1, 65719 Hofheim (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sie betreffen das komplette Leistungsspektrum des Veranstalters (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt).

(2) Soweit der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (= Unternehmer im Sinne des § 14 BGB), gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen ihm und dem Veranstalter. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages / Vertragsgegenstand

(1) Angebote des Veranstalters sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.

(2) Durch die Übermittlung eines Vertrages, einer Teilnahmeerklärung, den Kauf eines Tickets auf dem Postweg, per E-Mail, über ein Online-Ticketsystem oder durch mündliche Absprache gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab.

(3) Bei Minderjährigkeit des Kunden ist die vorherige schriftliche Zustimmung der personensorgeberechtigten Personen notwendig.

(4) Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot innerhalb von 7 Werktagen annimmt (z. B. durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung per E-Mail oder den Versand der Rechnung).

(5) Der Veranstalter kann einzelne Bestandteile einer Veranstaltung ändern, wenn dies organisatorisch erforderlich, für den Kunden zumutbar ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung oder die angekündigten Ziele verändert werden.

(6) Ein bestimmter Erfolg durch die Teilnahme an der Veranstaltung wird nicht garantiert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der erhoffte Erfolg maßgeblich von der individuellen Mitarbeit des Kunden abhängt.

(7) Soweit der Kunde das in der Veranstaltung erlebte bei sich selbst oder an Dritten anwendet, übernimmt der Veranstalter keine Gewähr für die rechtmäßige und korrekte Umsetzung durch den Kunden.

(8) Soweit der Kunde ärztlich verordnete Medikamente einnimmt oder medizinische Maßnahmen durchführt, sollte er eine Veränderung der Medikation oder Behandlung nicht ohne vorherige Rücksprache mit einem Arzt vornehmen. Die Veranstaltungen des Veranstalters ersetzen keine medizinische oder therapeutische Behandlung.

§ 3 Vergütung / Teilnahmegebühren / Investitionen

(1) Die Teilnahmegebühren richten sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Die angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und müssen vor Beginn der Veranstaltung beim Veranstalter eingegangen sein, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde.

(4) Werden einzelne Leistungen durch den Kunden ohne ein Verschulden des Veranstalters nicht in Anspruch genommen, so bleibt der Anspruch des Veranstalters auf die vereinbarte Vergütung bestehen.

(5) Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen bzw. den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr nicht vollständig vor Beginn der Veranstaltung bezahlt ist. Der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung der Teilnahmegebühr bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Allgemeine Teilnahmebedingungen / Ausschlusskriterien

(1) Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist personengebunden und kann nicht ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters auf verschiedene Personen aufgeteilt werden.

(2) Der Kunde kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er:

ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann;

unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln steht, welche die ordnungsgemäße Teilnahme beeinträchtigen;

Werbung jeder Art ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters durchführt;

die Veranstaltung zu vertrags- oder veranstaltungsfremden Zwecken nutzt.

(3) Zu dem Ausschluss ist der die Veranstaltung Leitende befugt. Der Veranstalter behält auch im Falle eines berechtigten Ausschlusses seinen vollen Anspruch auf die Teilnahmegebühren zuzüglich etwaiger Fremdkosten. Weitere Schadenersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.

(4) Absatz 2 und 3 gelten entsprechend bei akuten körperlichen oder gesundheitlichen Problemen des Kunden, die nach sachkundigem Ermessen des Trainers die ordnungsgemäße und sichere Teilnahme des Kunden oder anderer Teilnehmer gefährden könnten.

(5) Der Veranstalter ist gegenüber den Kunden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

(6) Soweit bei minderjährigen Kunden die Begleitung durch eine sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person als notwendig vereinbart wurde, kann der Veranstalter die Durchführung verweigern, wenn diese Begleitung nicht anwesend ist. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

§ 5 Datenschutz und Bildrechte

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO und des TDDDG sowie gemäß der separaten Datenschutzerklärung des Veranstalters.

(2) Die Anfertigung von Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen der Teilnehmer zum Zwecke der werblichen Veröffentlichung durch den Veranstalter ist nicht Bestandteil dieser AGB. Sie bedarf vorab einer separaten, ausdrücklichen und freiwilligen Einwilligungserklärung des Teilnehmers, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

§ 6 Urheberrechte des Veranstalters

(1) Die dem Kunden ausgehändigten Unterlagen, Konzepte und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

(2) Der Kunde darf die ihm überlassenen Unterlagen und Dateien ausschließlich für den privaten bzw. eigenen geschäftlichen Gebrauch nutzen. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

(3) Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung durch den Kunden sind nur zu rein privaten Zwecken und nur dann gestattet, wenn hierdurch der Ablauf nicht gestört wird und die betroffenen Trainer sowie die anderen Teilnehmer vorab ausdrücklich zugestimmt haben (Schutz des Rechts am eigenen Bild).

§ 7 Rücktrittsmöglichkeit des Veranstalters

(1) Der Veranstalter kann bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde erhält in diesem Fall bereits bezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. für bereits gebuchte Bahntickets oder Hotelzimmer) sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(2) Bei einem kurzfristigen Ausfall des Veranstalters (z. B. durch Krankheit oder höhere Gewalt) und wenn kein adäquater Ersatz gestellt werden kann, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten.

§ 8 Stornierung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann außerhalb gesetzlicher Rechte (wie dem unten genannten Widerrufsrecht für Verbraucher) den Vertrag jederzeit stornieren. Die Stornierung muss in Textform per E-Mail erfolgen. Maßgebend ist der Zugang beim Veranstalter.

(2) Bei einer Stornierung kann der Veranstalter pauschalierten Aufwendungs- und Schadensersatz verlangen. Die Stornierungspauschalen betragen:

Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 25 % der Teilnahmegebühr.

Ab 4 Wochen bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung: 75 % der Teilnahmegebühr.

Ab 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

(4) Bereits entstandene und nicht stornierbare Fremdkosten (z. B. Tagungspauschalen, Catering-Kosten des Veranstaltungsortes), die der Veranstalter pro Teilnehmer verbindlich entrichten muss, sind im Falle einer Stornierung vom Kunden in voller Höhe zu erstatten bzw. ist der Veranstalter hiervon freizustellen.

(5) Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung einen qualifizierten Ersatzteilnehmer benennen. Tritt der Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, entfallen die Stornierungskosten. Der ursprüngliche Kunde haftet jedoch gesamtschuldnerisch für die Teilnahmegebühr.

§ 9 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist (also eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Online-Buchung, E-Mail) zustande kam, steht dem Kunden ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Details hierzu und das Muster-Widerrufsformular sind in der separaten Widerrufsbelehrung des Veranstalters geregelt.

§ 10 Haftung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist der jeweils angegebene Ort der Veranstaltung.

(2) Als Gerichtsstand wird Hofheim vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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